Der Führerschein ist ein großer Schritt, den es zu meistern gilt. Aber wie funktioniert der Führerschein eigentlich? Hier erfährst du alles über den Weg zum Führerschein!
Schritt 1: Fahrschulanmeldung
Zuerst suchst du dir eine Fahrschule aus und meldest dich an. Anmelden kannst du dich während der Öffnungszeiten in der Fahrschule, per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular.
Was brauchst du für die Anmeldung?
Zur Anmeldung brauchst du zunächst nur deinen Personalausweis mitzubringen. Alle nötigen Unterlagen geben wir dir bei deinem ersten Besuch bei der Fahrschule mit.
Schritt 2: Theorieunterricht
Wenn du die Gebühren bezahlt hast, kannst du direkt mit dem Theorieunterricht beginnen. Bei Führerscheinklasse B beispielsweise gibt es insgesamt es 14 verschiedene Theorieeinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Sie decken alle wichtigen Bereiche des Straßenverkehrs und des Autofahrens ab. 2 Einheiten befassen sich mit Zusatzstoffen und müssen absolviert werden. Bei den anderen 12 Grundeinheiten musst du nur mindestens 12 Mal anwesend sein.
Schritt 3: Praxisunterricht
Mit deinem Fahrlehrer vereinbarst du regelmäßige Fahrstunden, in der Regel 90 Minuten, also 2 Fahrstunden. Für die Grundfahrstunden gibt es keine Mindestzahl. Wirklich verpflichtend sind z. B. bei Führerscheinklasse B nur die 12 Spezialfahrstunden: Sie bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Voraussetzung für Schritt 4 & 5:
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Mach einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs. Du kannst dir aussuchen, bei wem. Die Nachweise brauchst du für den Antrag bei der Führerscheinstelle.
Antrag bei Führerscheinbehörde
Ich stelle den Führerscheinantrag für dich aus. In dieser Zeit kannst du mit der Fahrausbildung beginnen, aber noch keine Prüfung ablegen.
Was braucht man für den Antrag für Führerscheinbehörde?
- Personalausweis (bereits bei Fahrschulanmeldung abgegeben)
- Biometrisches Passbild
- Erste-Hilfe-Kurs Nachweis
- Sehtestbescheinigung
- Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
- Führerschein mit 17: Unterlagen und zusätzlich Antragsgebühren für die Begleitpersonen
Schritt 4: Theorieprüfung
Wenn du alle Stunden absolviert hast, kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden. Das geht bis zu 3 Monate vor dem Mindestalter. Es ist möglich, die theoretische Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen – bitte sprich dies vor der Anmeldung zur Prüfung mit deinem Fahrlehrer ab.
Zum Üben stellen wir dir gerne gegen eine Gebühr einen Zugang zum Online-Trainingsportal fahren-lernen.de zur Verfügung. Mehr dazu findest du unter Prüfungsvorbereitung.
Schritt 5: Praxisprüfung
Dein Fahrlehrer weiß, wann du für die praktische Prüfung bereit bist. Du kannst sie spätestens einen Monat vor dem Mindestalter ablegen. Der Prüfer sagt dir, was du während der Prüfung zu tun hast, zum Beispiel wo du abbiegen und wie du einparken sollst. Du hast die Prüfung bestanden, wenn du ohne schwerwiegende Fehler fährst.