Du möchtest den Führerschein machen und bist auf der Suche nach einer Fahrschule, die Kurse für die gängigsten Fahrerlaubnisklassen anbietet?
Dann bist du bei unserer Fahrschule genau richtig!
Wir bieten Kurse für folgende Fahrerlaubnisklassen an: Klasse AM (für Mopeds, Roller und Kleinkrafträder), Klasse A1 (für Leichtkrafträder), Klasse A2 (für beschränkte Motorräder), Klasse A (für unbeschränkte Motorräder), Klasse B (für Autos), Klasse B96, Klasse B196, Klasse B197, Klasse BF17 (Führerschein ab 17, begleitetes Fahren) und Klasse BE (für Autos mit Anhänger).
Um den Führerschein zu erwerben, musst du in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Diese Prüfungen unterscheiden sich je nach Klasse und sind vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgelegt. In der Regel musst du in der Theorie unter anderem Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Verkehrssicherheit beantworten. In der Praxis wird dein Fahrkönnen von einem Prüfer beurteilt.
Mach dir noch heute deinen Führerschein und erlebe die Freiheit der offenen Straße!
Übersicht unserer Führerschein Klassen
Hier ist eine Übersicht für die Führerscheinklassen, welche du bei uns absolvieren kannst.
Klicke einfach auf die Klasse für die Dich interessierst, um mehr Informationen zu erhalten.
Kleinkrafträder AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Was darf ich fahren: Mopeds mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
Leichtkrafträder Klasse A1
- Eingeschlossen: Kleinkrafträder AM
- Mindestalter: 16 Jahre
- Was darf ich fahren: Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS)
Motorradführerschein Klasse A2
- Eingeschlossen: Klasse AM/A
- Mindestalter: 18 Jahre
- Was darf ich fahren: Krafträder bis zu 35 kW
Motorradführerschein Klasse A
- Eingeschlossen: Klasse AM / A1 / A2
- Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei einem stufenweisen Aufstieg)
- Was darf ich fahren: alle Krafträder inklusive Beiwagen
Führerschein Klasse BF17 - Begleitetes Fahren
- Mindestalter: Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren möglich
- Was darf ich fahren: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
- Anhänger: Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer als 3,5 t sein
Mehr Informationen findest unter Begleitetes Fahren.
Führerschein Klasse B
- Mindestalter: Ausbildungsbeginn ab 16,5 Jahren möglich
- Was darf ich fahren: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
- Anhänger: Die Summe der zulässigen Gesamtgewichte Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer als 3,5 t sein
Führerschein Klasse BE
- Mindestalter: 17 Jahre
- Was darf ich fahren: bis 3,5 Tonnen – Maximal zulässige Gesamtmasse des Gespannes 7,0 t zGM
- Vorrausetzung: Führerschein Klasse B